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Für die Unterstützung von Schülern, deren Erziehungsberechtigten die Kosten für Klassen- und Studienfahrten nicht finanzieren können und die auch keine Möglichkeit haben, staatliche Unterstützung zu beantragen wurde seitens des Fördervereins ein Fonds i.H.v. 250 € bereitgestellt.
Die Erziehungsberechtigten müssen zur Gewährung eines Zuschusses einen schriftlichen Antrag stellen und die besondere Notlage erläutern.