Für die Unterstützung von Schülern, deren Erziehungsberechtigten die Kosten für Klassen- und Studienfahrten nicht finanzieren können und die auch keine Möglichkeit haben, staatliche Unterstützung zu beantragen wurde seitens des Fördervereins ein Fonds i.H.v. 250 € bereitgestellt.

Die Erziehungsberechtigten müssen zur Gewährung eines Zuschusses einen schriftlichen Antrag stellen und die besondere Notlage erläutern.